Der Zuckerbäcker - Blog
Barbecue-Grillkohle-Gewinnspiel! 0
Sommer, Sonne, Grillspaß!
Gutes Fleisch, ein paar Würstchen, leckere Salate und ein kühles Bier dürfen bei den meisten Menschen auf einer Grillparty nicht fehlen. Bei uns ganz klar – die essbare Grillkohle. Zusammen mit knalle Popkorn haben wir ein cooles Grill-Gewinnspiel organisiert! Jetzt mitmachen und gewinnen
Wir haben einen echten Knaller für Euch. Sommerzeit ist Grillzeit und da darf die essbare Grillkohle auf keinen Fall auf dem Tisch, Grill oder Lagerfeuer fehlen. Passend zum Sommer könnt Ihr eins von DREI tollen Grill-Naschpaketen von Knalle Popcorn mit der genialen Sorte Barbecue Rauchmandel und Zuckerbäcker Süßigkeiten gewinnen! #VielGlück
Was kannst Du gewinnen?
• Essbare Grillkohle von der Zuckerbäcker
• Barbecue Rauchmandel Popcorn von knalle Popkorn
Was musst Du dafür tun?
1. Like unseren
2. Kommentiere, was an einem perfekten Grillabend nicht fehlen sollte und verlinke eine Person, mit der Du gerne mal wieder zusammen grillen möchtest
3. Habt Spaß und Freude daran!
Teilen ist immer gern gesehen aber keine Teilnahmevoraussetzung.
Das Gewinnspiel läuft bis zum 13.08.2017 bis 23:59 Uhr.
Und hier noch die Teilnahmebedingungen:
Veranstalter der Gewinnspiele ist die Firma der Zuckerbäcker GmbH
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Apple und wird in keiner Weise von Facebook/Apple gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht Facebook/Apple, sondern der Zuckerbäcker GmbH. Dies gilt auch für andere separate Plattformen.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an der Zuckerbäcker zu richten facebook@der-zuckerbaecker.de.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Der Zuckerbäcker behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von der Zuckerbäcker.
In Bezug auf Facebook-Gewinnspiele sind nur Teilnehmer mit Facebook-Konten erlaubt, Angaben von anderen Personen ist nicht erlaubt.
Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Absenden der persönlichen E-Mail Adresse oder der aktiven Teilnahme am Gewinnspiel (wie in den Gewinnspielregeln bzw. in der Ausschreibung des Gewinnspiels ausgewiesen).
Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der Zuckerbäcker abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht.
Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet im Gewinnfall das Einverständnis zur Nennung des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens samt Wohnort in den Social Media Kanälen von der Zuckerbäcker.
Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
Zeitraum
Zeitraum des Gewinnspiels: 10.08.2017 bis 13.08.2017 bis einschließlich 23:59 Uhr.
Gewinne
Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.
Verlosung
An der Verlosung nimmt teil, wer die Gewinnspielfrage richtig beantwortet bzw. die Gewinnspiel-Bedingungen erfüllt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen.
Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern gevotet. Zeitpunkt der Ermittlung der Teilnahmeberechtigung und der Verlosung ist der auf den Teilnahmeschluss jeweils folgende Werktag.
Die Gewinner werden per E-Mail oder persönlicher Mitteilung auf Facebook benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung nicht zur Entgegennahme seines Gewinnes melden, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Eine Ausnahme gilt für Tickets, die sonst verfallen würden. Sie werden spätestens 3 Tage vor der betreffenden Veranstaltung erneut verlost.
Datenschutz
Im Rahmen des Gewinnspiels dürfen personenbezogene Daten und Bilder von der Zuckerbäcker verarbeitet und genutzt werden. Diese werden von der Zuckerbäcker ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
Sonstiges
Teilnehmer/innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Abstimmung zu manipulieren (z.B. durch die Abstimmung mittels eines oder mehrerer nicht auf ihren Namen lautende Facebook-Konten oder durch die Nutzung von Like-Tausch-Gruppen), können von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte, bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
Der Zuckerbäcker ist berechtigt, das Gewinnspiel abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
während der Durchführung die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien von Facebook geändert werden und eine Durchführung des Gewinnspiels nach den dann gültigen Bestimmungen von Facebook nicht mehr erlaubt ist,
Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren,
nicht autorisierte Eingriffe von Dritten sowie mechanische, technische oder rechtliche Probleme vorliegen.
Der Teilnehmer stellt Facebook oder andere Kanäle von jeder Haftung frei.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Zuckerbäcker ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
(Stand August 2017)
#1Horn Gewinnspiel 0
Unser kleiner Einhornfreund Frank und seine süße Freundin Lola haben sich ganz doll Mühe gegeben bei unserem Cover-Shooting für die neue Einhornprodukt-Serie. Meistens naschen sie unsere Süßigkeiten weg. Bist Du auch so verrückt nach Süßigkeiten wie unsere beiden Einhornfreunde? Gewinne jetzt ein trendiges Einhorn-Naschpaket.
Was kannst Du gewinnen?
• Einhorn Süßigkeiten von Frank und Lola
• Handgeschriebene Einhornpostkarte von Frank und Lola
• Einhorn Stofftasche, damit bist Du ein echter Hingucker
• Einhorn Kissen, damit hast Du garantiert zauberhafte Träume
Was musst Du dafür tun?
1) Like unseren Facebook-Beitrag
2) Markiere 2 Einhorn-Naschfreunde und verrate uns in den Kommentaren, was Du an Einhörnern so toll findest unter dem Hashtag #1HornGewinnspiel
Teilen ist immer gerne gesehen, aber keine Teilnahmevoraussetzung. Das Gewinnspiel läuft bis zum 21.05.2017 bis 23:59 Uhr.
Und hier noch die Teilnahmebedingungen:
Veranstalter der Gewinnspiele ist die Firma der Zuckerbäcker GmbH
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Apple und wird in keiner Weise von Facebook/Apple gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht Facebook/Apple, sondern der Zuckerbäcker GmbH. Dies gilt auch für andere separate Plattformen.
Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an der Zuckerbäcker zu richten facebook@der-zuckerbaecker.de.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
Der Zuckerbäcker behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von der Zuckerbäcker.
In Bezug auf Facebook-Gewinnspiele sind nur Teilnehmer mit Facebook-Konten erlaubt, Angaben von anderen Personen ist nicht erlaubt.
Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Absenden der persönlichen E-Mail Adresse oder der aktiven Teilnahme am Gewinnspiel (wie in den Gewinnspielregeln bzw. in der Ausschreibung des Gewinnspiels ausgewiesen).
Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der Zuckerbäcker abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht.
Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet im Gewinnfall das Einverständnis zur Nennung des Vornamens und des Anfangsbuchstabens des Nachnamens samt Wohnort in den Social Media Kanälen von der Zuckerbäcker.
Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
Gewinne
Sachgewinne werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.
Verlosung
An der Verlosung nimmt teil, wer die Gewinnspielfrage richtig beantwortet bzw. die Gewinnspiel-Bedingungen erfüllt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen.
Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern gevotet. Zeitpunkt der Ermittlung der Teilnahmeberechtigung und der Verlosung ist der auf den Teilnahmeschluss jeweils folgende Werktag.
Die Gewinner werden per E-Mail oder persönlicher Mitteilung auf Facebook benachrichtigt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung nicht zur Entgegennahme seines Gewinnes melden, verfällt der Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Eine Ausnahme gilt für Tickets, die sonst verfallen würden. Sie werden spätestens 3 Tage vor der betreffenden Veranstaltung erneut verlost.
Datenschutz
Im Rahmen des Gewinnspiels dürfen personenbezogene Daten und Bilder von der Zuckerbäcker verarbeitet und genutzt werden. diese werden von der Zuckerbäcker ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
Sonstiges
Teilnehmer/innen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, die Abstimmung zu manipulieren (z.B. durch die Abstimmung mittels eines oder mehrerer nicht auf ihren Namen lautende Facebook-Konten oder durch die Nutzung von Like-Tausch-Gruppen), können von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte, bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
Der Zuckerbäcker ist berechtigt, das Gewinnspiel abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
während der Durchführung die Nutzungsbedingungen oder Richtlinien von Facebook geändert werden und eine Durchführung des Gewinnspiels nach den dann gültigen Bestimmungen von Facebook nicht mehr erlaubt ist,
Manipulationen festgestellt werden oder sonst eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr sichergestellt ist, insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren,
nicht autorisierte Eingriffe von Dritten sowie mechanische, technische oder rechtliche Probleme vorliegen.
Der Teilnehmer stellt Facebook oder andere Kanäle von jeder Haftung frei.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Zuckerbäcker ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Letzte Kommentare
Laura | 02.01.2015 19:09
thorsten | 11.12.2014 17:39
Kerstin | 07.02.2014 16:55
Naschkatze | 16.12.2013 15:08
Naschkatze | 29.10.2013 18:16